Förderungsgrundsätze
Förderungs-
grundsätze
Wo und wie wir helfen
Die Aktion Kleiner Prinz trägt seit 2002 ununterbrochen das DZI-Spendensiegel. Wir arbeiten rein ehrenamtlich mit einem Verwaltungskostenanteil, der seit der Gründung bei durchschnittlich unter 5 % liegt.
„Die Menschen haben diese Wahrheit vergessen“, sagte der Fuchs. „Aber du darfst sie nicht vergessen. Du bist zeitlebens für das verantwortlich, was du dir vertraut gemacht hast. …“
Antoine de Saint-Exupéry, „Der kleine Prinz“
Projekte
In welchen Situationen wir helfen
Wir unterstützen weltweit Projekte für Kinder in Not. Gefördert werden Projekte in Notfall-, Kriegs- oder Krisengebieten, die den Kindern Überleben, Nahrung, Wohnung, Gesundheit, Bildung usw. ermöglichen und sichern.
Bei der Auswahl der Fördermaßnahmen sind folgende Kriterien vorrangig: landeskundige, sachverständige und zuverlässige Partner vor Ort, Akuthilfe, Nachhaltigkeit, Transparenz. Eine Förderung von Einzelfällen ist nicht vorgesehen und gemäß Vorstandsbeschluss ausgeschlossen.
Die Aktion Kleiner Prinz ist ein Verein, der ausschließlich ehrenamtlich arbeitet. Bei der Realisierung von Hilfsmaßnahmen konzentrieren wir uns auf die Beschaffung von Geldmitteln (Spenden, Aktionen, Mitgliedsbeiträge) und können für die Umsetzung vor Ort auf uns bekannte, ortskundige, verlässliche Partner (Organisationen, Personen) bauen.
Organisatorisches
Projektbegleitung und Controlling
Auswahl der Partnerorganisation
Die Aktion Kleiner Prinz arbeitet bei der Durchführung von Projekten mit Partnerorganisationen zusammen. Um Projektrisiken zu minimieren, erfolgt die Auswahl einer Partnerorganisation in der Regel nach folgenden Kriterien: Die Partnerorganisation engagiert sich nachweislich seit Jahren erfolgreich für Kinder in Not und/oder Ein verantwortlicher Vertreter der Partnerorganisation ist der Aktion Kleiner Prinz persönlich bekannt.
Projektantrag und Projektbeschreibung
Die Partnerorganisation muss zur Förderung eines Projektes einen Projektantrag und eine Projektbeschreibung vorlegen mit Angaben zu den Zielen und Zielgruppen, sowie zu den Kosten und Risiken. Projektantrag und Projektbeschreibung werden im Vorstand der Aktion Kleiner Prinz geprüft und genehmigt.
Vertragliche Grundlage
Grundlage der Zusammenarbeit mit der Partnerorganisation ist eine Finanzierungsvereinbarung. In diesem Vertrag werden Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt. Projektantrag und Projektbeschreibung sind Bestandteil der Finanzierungsvereinbarung.
Jahresplanung
Werden Projekte über mehrere Jahre gefördert, verpflichtet sich die Partnerorganisation zu Beginn eines jeden Jahres, eine Jahresplanung vorzulegen, mit Zielen, Messgrößen, Vorgaben und Aktivitäten sowie einem Budget.
Projektfortschrittsbericht
Die Partnerorganisation berichtet bei Investitionsprojekten (z. B. Schulgebäude) während der Bauphase regelmäßig in geeigneter Form über den Fortschritt des Projektes.
Projektbesuche
Die Projekte werden, soweit notwendig und vertretbar, regelmäßig besucht. Die Mitarbeiter der Aktion Kleiner Prinz bewerten Fortschritt, Konzeption und Management des Projektes. Sie überprüfen auch Buchhaltung, Finanzmanagement und Rechnungslegung. Über den Besuch wird ein Bericht verfasst.
Jahresberichte
Der Projektverantwortliche eines Projektes, das über mehrere Jahre gefördert wird, legt einen jährlichen Bericht vor. Alle mehrjährigen Projekte, die mit mehr als 30.000 Euro p. a. gefördert werden, legen halbjährlich einen Bericht vor. Die Berichte sollen Auskunft über Aktivitäten, Zielerreichung und Budget geben. Erfolge sollen genauso dargestellt werden wie Schwierigkeiten und Probleme.
Jahresabschluss und Kostennachweise
Partnerorganisationen, deren Projekte weitgehend allein von der Aktion Kleiner Prinz gefördert werden, legen einen Jahresabschluss vor, der ggf. von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und testiert ist. Bei einmaligen Projektförderungen, wie Anschaffungen oder Bauprojekten, werden Kostenaufstellungen der tatsächlich angefallenen Kosten (i. d. R. mit Rechnungskopien) vorgelegt.